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Compliance – Energie- und Kreislaufwirtschaft
Sich ständig ändernde gesetzliche Rahmenbedingungen der Europäischen Union, des Bundes und der Länder, aber auch der zunehmende Wettbewerb zwischen öffentlichen und privatwirtschaftlichen Interessen stellen die Unternehmen der Energie- und Kreislaufwirtschaft vor große Herausforderungen und bringen branchenspezifische Gefahren mit sich. Ein Früherkennungssystem zur Vermeidung dieser Risiken ist für jedes Unternehmen unumgänglich. In Öffentlich-Privaten Partnerschaften ergibt sich ein weiteres Spannungsfeld zwischen öffentlichen Bindungen und wirtschaftlichen Interessen der privaten Partner. Die Nichteinhaltung der hier bestehenden komplexen Vorgaben können für die Organe der Unternehmen als auch für die Unternehmen selbst drastische Folgen haben. Neben der persönlichen Haftung der Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder wie auch etwaiger Aufsichtsratsmitglieder drohen den Unternehmen Geldbußen, Reputationsschäden und der Ausschluss von Vergabeverfahren.
Die Digitalisierung erhöht die Ansprüche an die Compliance-Strukturen zusätzlich. Die Unternehmen der Energie- und Kreislaufwirtschaft verwalten sowohl sensible unternehmensspezifische Informationen als auch personenbezogene Daten. Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben kommt hier besondere Bedeutung zu, was den Fokus auf die IT-Sicherheit richtet, für deren Einhaltung die leitenden Organe des Unternehmens verantwortlich sind. Betroffen sind hier insbesondere die Vorgaben des Energie- und Kreislaufwirtschaftsrechts, des Kartell-, Vergabe- und Beihilferechts sowie des Korruptionsstrafrechts. Das gilt erst recht für kritische Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes. Im Rahmen unserer interdisziplinären Zusammenarbeit mit IT-Unternehmen sowie Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften helfen wir Ihnen, die Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Bei Realisierung solcher Risiken übernehmen wir Ihre rechtliche Verteidigung und helfen bei der Durchsetzung der Unternehmensansprüche sowie der gegebenfalls erforderlichen internen Aufarbeitung.