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Compliance – Medien

Radio- und Fernsehmacher, Live-Streamer und Web-Caster sowie Mediendiensteanbieter sind gut beraten, es durch Compliance gar nicht erst zu Interventionen und Sanktionen der Medienaufsicht kommen zu lassen. Sie kosten Geld, erhöhen aber nicht die Quote.
Compliance ist nicht nur beim Jugendmedienschutz gefragt, sondern auch bei Werbung, Sponsoring, Produktplatzierung, Teleshopping, Plattformbetrieb und kommerzieller Kommunikation. Verstöße gegen die Medienregulierung können mit hohen Geldbußen geahndet werden. In letzter Konsequenz kann die Medienaufsicht Sendelizenzen entziehen sowie Mediendienstangebote untersagen und sperren.

Spezielle Compliancevorschriften mit Bußgeldandrohungen in Millionenhöhe gelten seit kurzem auch in den sozialen Netzwerken, um dort strafbares Verhalten einzudämmen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte beizutragen. Twitter, Facebook, YouTube und & Co. müssen „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen oder sperren. Für ein straffes Beschwerdemanagement macht das Gesetz komplexe Vorgaben und überträgt dessen hausinterne Überwachung ausdrücklich der Leitung des sozialen Netzwerks. Kommen die Betreiber ihren Pflichten nicht nach, drohen Bußgelder in Millionenhöhe.

Wir beraten und vertreten Sie in medienrechtlichen Zulassungsverfahren. Wir unterstützen Sie dabei, dass bei der Gestaltung von Rundfunkprogrammen und Mediendiensten alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und weder die journalistische Sorgfaltspflicht noch die redaktionelle Freiheit von innen oder außen untergraben werden. Ihren Einsatz gegen „hate speech“ und „fake news“ machen wir zu unserem persönlichen Anliegen. Bei Anordnungen und Sanktionen von Aufsichtsbehörden stehen wir Ihnen zur Seite.

Der Ansprechpartner

Gernot Schumann