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Rechtsgebiet – Handelsrecht

Wir beraten Sie kompetent in allen Bereichen des nationalen und internationalen Handelsrechts und allen hiermit verbundenen Rechtsgebieten. Wir begleiten Sie vertragsgestaltend bei der Auswahl, Implementierung und Überarbeitung Ihrer Vertriebsstrukturen und vertreten Ihre vertriebsrechtlichen Interessen als Unternehmer oder Vertriebsmittler erforderlichenfalls gerichtlich, insbesondere im Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Franchisingrecht.

Unsere Tätigkeit im Handelsrecht umfasst neben entsprechenden Fragestellungen ohne Auslandsberührung auch Fragen des internationalen Wareneinkaufes und -vertriebes (international trade law) und des UN Kaufrechtes (CISG). Im grenzüberschreitenden Bereich unterstützen wir Sie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und auch kulturellen Herausforderungen, insbesondere beim Abschluss von Kauf- und Handelsverträgen, Kompensationsgeschäften und Rahmenverträgen im internationalen Liefer- und Vertriebsgeschäft auch unter Einbeziehung der INCOTERMS.

Damit wir Ihre Interessen auch im Ausland durchsetzen können, verfügen wir über ein verlässliches Netzwerk von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in den jeweiligen Ländern, die mit den dortigen rechtlichen, steuerlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten vertraut sind. Das gilt auch für Verfahren vor internationalen Schiedsgerichten.

Wir vertreten und beraten Sie in deutscher, englischer und französischer Sprache. Deutsch-französische Sachverhalte bearbeiten wir durch ein speziell hierauf ausgerichtetes Team.

Die Ansprechpartner

Christian Wiegert

Börrje Schneider