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Rechtsgebiet – Sportrecht

Der Sport hat in der gesellschaftlichen Wahrnehmung einen hohen Stellenwert. So emotional der Sport Fans und Sportler berührt, so wichtig ist ein wirtschaftlich und rechtlich belastbares Fundament. Dies gilt sowohl für die Vereine und Verbände als auch für den einzelnen Sportler selbst. Berührt werden die Bereiche des Vereinsrechts, Gesellschaftsrechts, des Strafrechts und die Bereiche des Kartellrechts, Wettbewerbsrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes. Aber auch steuerliche Belange müssen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen wie Sportveranstaltungen, Spielertransfer und Spielerberaterverträgen oder aber auch bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit oder bei Sponsoring-Maßnahmen. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, beraten wir Verbände, Vereine, Sportkapitalgesellschaften, Sportmanager, Spielerberater und den einzelnen Sportler selbst. Dabei beraten wir insbesondere im (auch internationalen) Sportvertragsrecht, im sportrechtlich relevanten Dienst- und Arbeitsvertragsrecht sowie Medienrecht, hier insbesondere auch im Persönlichkeitsrecht. Wir gestalten Satzungen und Statuten für sämtliche im Sportbereich tätigen Organisationen. Bei der Erarbeitung der steuerlich-rechtlichen Gestaltung der Verträge greifen wir auf ein enges und erfahrenes Netzwerk von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurück.

Wir schützen und verteidigen die Persönlichkeitsrechte des einzelnen Sportlers und beraten ihn bezüglich der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung und Verwertung dieser Rechte und gewährleisten eine rechtssichere Gestaltung von Sponsoring- und Werbemaßverträgen. Unsere Beratung umfasst auch den Schutz vor Manipulationen, Wettbetrug, Doping und sonstigen strafrechtlich relevanten Vorfällen. Wir vertreten unsere Mandanten vor allen nationalen und internationalen ordentlichen Gerichten sowie vor den Sportverbands- und Schiedsgerichten.

Die Ansprechpartner

Christian Wiegert

Börrje Schneider