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Rechtsgebiet – Medienrecht

Kaum eine Branche ist einem so rasanten und stetigen Wandel unterworfen wie die Medien. War noch vor wenigen Jahrzehnten die Zahl der Akteure auf dem Feld der Medien überschaubar und eine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Mediengattungen einfach möglich, ermöglichen heute digitale Medien und das Internet jedermann das unkomplizierte und gattungsübergreifende Publizieren von Inhalten. Täglich treten neue „Content Producer“ mit großer Reichweite auf den Markt und stellen alteingesessene Akteure vor die Herausforderung, sich anpassen zu müssen, um zukunftsfähig zu bleiben.

Nicht selten tritt dabei in den Hintergrund, dass den eigenen Publikationsmöglichkeiten zahlreiche öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche und auch strafrechtliche Grenzen gesetzt sind. Gegenstand der öffentlich-rechtlichen Medienregulierung ist etwa die Verpflichtung, bestimmte Vorgaben in den Bereichen Programminhalt, Werbung und Jugendschutz einzuhalten. Zivil- und auch strafrechtlich spielt unter anderem die Wahrung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten eine entscheidende Rolle und fordert zu einer stetigen Abwägung zwischen den verfassungsrechtlichen Freiheiten der Medienbranche und den Rechten Dritter auf. Wir führen Sie durch die komplexen, sich stets ändernden Anforderungen. Dabei helfen uns unsere jahrelange Branchenkenntnis im Bereich des Rundfunks und der Telemedien sowie unser Verständnis für die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Bereich der neuen Medien. Unser umfassendes Beratungsangebot auf dem Feld des Medienrechts richtet sich daher sowohl an die klassischen Medien als auch an die neuen Akteure auf diesem Feld.

Außerdem beraten wir Verbraucher und auch Unternehmen, die sich gegen Verletzungen ihres geistigen Eigentums und ihrer Persönlichkeitsrechte sowie gegen Rufschädigungen in Presse, Funk, Fernsehen, Internet und sozialen Medien zur Wehr setzen möchten.

Der Ansprechpartner

Gernot Schumann