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Rechtsgebiet – Datenschutzrecht

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz hat der Datenschutz in Deutschland und Europa erheblich an Bedeutung gewonnen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung stellt verschärfte Anforderungen vor allem an das Datenschutzmanagement und die Analyse datenschutzrechtlicher Risiken. Um dies zu erreichen, sieht sie Kontroll- und Sanktionsbefugnisse der Aufsichtsbehörden sowie Schadensersatzansprüche Betroffener bei Verstößen vor. Ein rechtssicherer Umgang mit Daten ist jetzt unverzichtbar. Das gilt gerade in komplexen Bereichen wie dem Beschäftigten- oder dem Sozialdatenschutz.

Wir beraten Unternehmen insbesondere zur datenschutzrechtlichen Analyse des Datentransfers im Unternehmen oder Konzern, zur Zulässigkeit der Datenübertragung bei Outsourcing-Maßnahmen und zur rechtlichen Dimension bei der Implementierung von Datenschutz-Management-Systemen. Dies beinhaltet unter anderem die Prüfung datenschutzrechtlicher Erlaubnistatbestände für die Datenverarbeitung und der Anforderungen an datenschutzkonforme Einwilligungserklärungen, Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, aber auch organisatorische Beratung, beispielsweise bei Erfüllung der diversen Informations-, Melde- und Benachrichtigungspflichten. Unser Ziel ist es, Ihre unternehmensspezifischen, datenschutzrechtlichen Risiken beherrschbar zu machen. Sofern Ihnen insbesondere Aufsichtsbehörden oder Wettbewerber datenschutzrechtliche Verstöße vorwerfen, vertreten wir Ihre Interessen umfassend und beraten Sie erforderlichenfalls bei der Optimierung Ihrer Datenschutz-Organisation.

Der Ansprechpartner

Gernot Schumann