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Gestalten

Durchsetzen

Rechtsgebiet – Arbeitsrecht

Wir helfen Ihnen gerichtlich und außergerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir Personalkonzepte unter Einschluss von Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung und unterstützen Sie bei der Gestaltung, Anpassung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

In betriebsverfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen helfen wir Ihnen bei dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Zudem beraten wir Sie bei der Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten des kollektiven Arbeitsrechts, also des Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts, wie zum Beispiel die Gestaltung der betrieblichen Regelungen durch Betriebs- und Dienstvereinbarungen. Gleiches gilt hinsichtlich der Möglichkeiten, die das Tarifrecht bietet, wie zum Beispiel durch Abschluss von Firmen- und Flächentarifverträgen.

Überdies begleiten wir Sie bei Betriebsübergängen, Betriebsänderungen, Unternehmensumstrukturierungen und -restrukturierungen und Wahlen von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat.

Die Ansprechpartner

Stephan Fitsch

Börrje Schneider