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Rechtsgebiet – Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und unterstützen Sie, wenn Sie als Verdächtiger einer Wirtschaftsstraftat oder eines entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahrens in die Mühlen der Justiz geraten.

Schon die Belastungen durch die Ermittlung von Behörden, Polizei und Staatsanwaltschaft können sehr intensiv sein und bedürfen der fachkundigen Begleitung. Auch können die Auswirkungen einer Strafe, eines Bußgeldes und einer Vermögensabschöpfung existenzbedrohend sein. Vor diesem Hintergrund ist es bei der Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen und den entsprechenden Ordnungswidrigkeitsverfahren grundsätzlich unser primäres Ziel, möglichst früh auf das Ermittlungsverfahren aktiv Einfluss zu nehmen und bereits in einem frühen Stadium eine Beendigung des Verfahrens zu erreichen.

Die in bester Absicht geschaffene gesetzliche Regulierung des Wirtschaftslebens in einer globalisierten Welt, das von technischen Innovationen und Krisenszenarien gekennzeichnet ist, konfrontiert Geschäftsführer, Manager und die Unternehmen selbst mit einer Vielzahl von althergebrachten, aber auch immer neue Pflichten, die mit Strafen und Bußgeldern bewehrt sind. Sie können für Führungskräfte/Unternehmen schnell zu Fallstricken werden, insbesondere wenn die Compliance im Unternehmen nicht den Stellenwert hat, der heute Standard sein sollte. Auch dazu beraten wir Sie gern.
„Klassiker“ auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sind unter anderem die Untreue und die Steuerverkürzung sowie die Betrugs-, Korruptions- und Insolvenzdelikte, ferner Kartellrechts- und Vergaberechtsverstöße. Dazu kommen Sozialversicherungsbetrug, Arbeitsentgeltveruntreuung, illegale Beschäftigung, Diebstahl des geistigen Eigentums, ferner Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zu nennen sind schließlich Verstöße gegen das Geldwäscheverbot und das Außenwirtschaftsgesetz. Last but not least: Missbrauch bei der Inanspruchnahme von Subventionen und anderen Hilfen, mit denen der Staat Unternehmen in Krisen unterstützt, wie kürzlich mit den Soforthilfen in der Corona-Pandemie.

Wir wollen Sie als Mandant vor ungerechtfertigter Strafverfolgung als auch vor persönlichen und wirtschaftlichen Nachteilen von Ermittlung und Sanktionierung schützen. Dies umfasst auch die Beratung im Umgang mit falscher Berichterstattung in den Medien.

Der Ansprechpartner

Gernot Schumann