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Rechtsgebiet – Vergaberecht

Das Vergaberecht ist von zentraler Bedeutung für die Beschaffungstätigkeit der öffentlichen Hand. Aber auch für Zuwendungsempfänger spielt es eine erhebliche Rolle. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ober- und unterhalb der EU-Schwellenwerte sind jeweils komplexe europa-, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zu beachten. Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften können im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts von Wettbewerbern im Nachprüfungsverfahren angegriffen werden. Aber auch unterhalb der EU-Schwellenwerte können sich aus Verstößen gegen das Vergaberecht Risiken ergeben.

Wir beraten Auftraggeber und private Unternehmen umfassend in Fragen der vergaberechtlichen Gestaltung von Beschaffungsvorgängen sowie des Rechtsschutzes und vertreten die Interessen erforderlichenfalls im Nachprüfungsverfahren. Durch unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit stellen wir sicher, dass sämtliche mit dem Vergaberecht zusammenhängende Aspekte, beispielsweise des Gesellschaftsrechts, ganzheitlich einbezogen werden. Auch erstellen oder optimieren wir für Auftraggeber und Unternehmen rechtlich belastbare und praktikable interne Regelwerke, auf deren Grundlage eine wirtschaftliche Beschaffung ermöglicht wird.

Der Ansprechpartner

Gernot Schumann