Beraten
Gestalten
Durchsetzen
Rechtsgebiet – Gesellschaftsrecht
Wir beraten Sie national und international in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts. Das umfasst zunächst alle Belange des Personengesellschaftsrechts und des Rechts der Kapitalgesellschaften. Wir beraten Sie beim Start und dem weiteren Werdegang Ihres Unternehmens durch die Gestaltung der erforderlichen Regelwerke wie Gründungsurkunden, Gesellschaftsverträge, Geschäftsordnung, Geschäftsführungs- oder Vorstandsverträgen. Darüber hinaus organisieren wir für börsen- oder nicht-börsennotierte Unternehmen die Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich von M&A-Transaktionen und Umstrukturierungen von Unternehmensgruppen mittels aller Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz. Bei der Akquirierung von Unternehmen oder aber auch bei der Veräußerung Ihres Unternehmens beraten wir Sie umfangreich in allen Belangen, regelmäßig begleitet von mit M&A- und Umstrukturierungsmaßnahmen vertrauten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Im Rahmen der Akquirierung oder der Veräußerung von Unternehmen führen wir für Sie mit unserem Team die Legal- & Tax-Due-Diligence durch. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang bei der Einrichtung, Ausgestaltung und Auswertung des virtuellen Datenraumes.
Bei der Umsetzung von öffentlichen Übernahmen begleiten wir Sie gemeinsam mit unseren Rechtsanwälten/innen aus dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bei der Vorbereitung der Angebotsunterlagen und der Stellungnahme hierzu. Werden Sie ungewollt zum Objekt eines Übernahmeangebotes, entwickeln wir gemeinsam Abwehrstrategien.
Wir helfen und beraten bei der Generierung von Kapital durch Investoren, stille Beteiligungen und sonstigen Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung sowie bei dem Börsendepotdebüt Ihres Unternehmens (Initial Public Offering). Der Börsengang kann zur Kapitalbeschaffung der geeignete Weg sein, kann aber auch bei einem überhasteten Rückzug oder Fehlschlag beträchtliche Kosten und Reputationsverlust bedeuten. Wir beraten Sie daher intensiv im Vorfeld durch unser Team aus dem Gesellschafts-, und Bank- und Kapitalmarktrecht, hierbei begleitet von einem Team aus versierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die mit der erfolgreichen Platzierung von Unternehmen vertraut sind.
Soweit es notwendig werden sollte, vertreten wir Ihre Interessen vor allen nationalen und internationalen ordentlichen Gerichten wie auch im Schiedsverfahren.
Eine besondere Expertise haben wir für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte im deutsch/französischen, deutsch/russischen und deutsch/chinesischen (Volksrepublik) Kontext.