Beraten
Gestalten
Durchsetzen
Rechtsgebiet – Immobiliarrecht
Wir beraten und sichern Ihre Interessen in allen Bereichen des Immobiliarrechts. Dies umfasst das Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht sowie auch das Maklerrecht. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Bauträgergesellschaften in allen Bereichen.
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung komplexer Immobilientransaktionen. Unser Leistungsangebot im Immobiliarrecht umfasst auch das hiermit verbundene Gesellschaftsrecht, kreditrechtliche Fragen sowie alle Belange des öffentlichen Baurechtes. Wir überprüfen und gestalten Vertragsentwürfe, insbesondere Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge oder Anteilskaufverträge im Real-Estate-Bereich.
Gemeinsam mit den Kompetenzen im Gesellschafts- und Bankrecht beraten wir Sie bei der Auflegung von Immobilienfonds, der Prospektgestaltung und der Erstellung der hiermit verbundenen Vertrags- und Regelgewerke.