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Rechtsgebiet – Insolvenzrecht
Wenn das Unternehmen in die Krise gerät und sich der Gang zum Insolvenzgericht als unabweisbar abzeichnet, besteht für Anteilseigner und Management, aber auch für potenzielle Insolvenzgläubiger ein besonders dringender rechtlicher Beratungsbedarf. Viele in und außerhalb des Unternehmens wollen jetzt „retten, was zu retten ist“. Dem hat das Gesetz indessen Grenzen gesetzt: Die Unternehmensführung hat alles zu unterlassen und ggf. zu verhindern, was die Insolvenzgläubiger benachteiligt oder einen von ihnen bevorzugt und deshalb später durch den Insolvenzverwalter anfechtbar und den Staatsanwalt verfolgbar ist. Auch die potenziellen Insolvenzgläubiger müssen in der Unternehmenskrise wissen, was jetzt noch geht, um ihre Forderungen und Vermögenswerte abzusichern, Wir helfen Ihnen, sich auf dem oft äußerst schmalen Grat zwischen dem „grünen und dem roten Bereich“ sicher zu bewegen, ohne abzustürzen.
Soll die Sanierung nicht durch Insolvenz, sondern im Wege der Eigenverwaltung („Schutzschirmverfahren“) erfolgen, stehen wir als „vorläufiger“ Sachwalter zur Verfügung. Bei einer übertragenen Sanierung beraten wir beim Share- oder Asset Deal.
Als Insolvenzgläubiger unterstützen wir Sie bei der weiteren Verfolgung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren durch eine perfekte Forderungsanmeldung und die routinierte Geltendmachung Ihrer Sicherheiten außerhalb des Insolvenzverfahrens, ferner durch eine intensive Kontrolle der Tätigkeit des Insolvenzverwalters in und außerhalb von Prüfungsterminen und Gläubigerversammlungen.
Als ehemaliges Organ eines insolventen Unternehmens beraten und vertreten wir Sie, wenn der Insolvenzverwalter Sie persönlich für den Niedergang des Unternehmens haftbar macht oder Sie sonst persönlich finanziell in Anspruch nimmt. Kommt es zu einem Insolvenzstrafverfahren, verteidigen wir Sie gegenüber der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.