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Rechtsgebiet – IT-Recht

Das IT-Recht beschäftigt sich als Querschnittsmaterie mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie. Diese können ihre Lösung im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht oder auch im Strafrecht finden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Vertragsrecht, dem Datenschutz und dem Schutz des geistigen Eigentums zu.

Für eine effektive Interessenvertretung im IT-Recht kommt es – neben fundierten Kenntnissen in allen relevanten Teilbereichen der Haupt- und Nebenrechtsgebiete – auf ein Verständnis der technischen Grundlagen an sowie auf die Bereitschaft, sich vertieft in die technischen Hintergründe des jeweiligen Sachverhaltes einzuarbeiten.

Mit unserem Team erfüllen wir diese Anforderungen und vertreten sowohl IT-Unternehmen als auch Freelancer von der Idee über die Umsetzung bis hin zum Vertrieb des fertigen Produktes. Daneben vertreten wir Anwender in Auseinandersetzungen mit ihrem IT-Unternehmer.
Wir gestalten und prüfen für Sie IT-Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir schützen Ihre Investition, indem wir dafür sorgen, dass Ihnen die für den Vertrieb oder die langfristige Nutzung eines Produktes notwendigen Rechte zustehen. Gewährleistungsansprüche aus Projektverträgen setzen wir für Sie durch oder wehren diese ab. Ebenso vertreten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit Wettbewerbern.

Schließlich beraten wir Sie auch in allen Rechtsfragen des E-Commerce, sowohl im Bereich B2B als auch im Bereich B2C. Auch Unternehmen außerhalb der IT-Branche helfen wir so beim rechtssicheren Aufbau und Betrieb ihres Online-Angebotes.

Die Ansprechpartner

Börrje Schneider

Gernot Schumann