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Rechtsgebiet – Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das öffentliche Wirtschaftsrecht beinhaltet ein vielfältiges Spektrum komplexer Rechtsfragen, mit denen sich die öffentliche Hand, seien es Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, gemischt-wirtschaftliche Unternehmen oder Verbände innerhalb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auseinandersetzen müssen. Diesbezügliche Herausforderungen werden insbesondere bei der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen relevant.
Wir beraten die öffentliche Hand und Privatunternehmen unter anderem zu Fragen des Beihilferechts, des Energiewirtschaftsrechts, des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, des Kreislaufwirtschaftsrechts und des Umweltrechts.
Außerdem entwickeln wir belastbare und praktikable Lösungen im Bereich des Kommunalrechts einschließlich des kommunalen Wirtschaftsrechts und des Kommunalabgabenrechts. Unser besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Beratung bei Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) sowie bei Umstrukturierungen, Privatisierungs- und Rekommunalisierungsprojekten. Mit unserem interdisziplinären Ansatz erarbeiten wir für Sie Lösungen, die neben den öffentlich-rechtlichen insbesondere auch gesellschaftsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte betreffen.